Was unterscheidet das Öffentliche Recht vom Privatrecht?
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Richtige Antworten: B, D
Das deutsche Rechtssystem ist in zwei große Bereiche unterteilt: das Öffentliche Recht und das Privatrecht. Der Hauptunterschied liegt in der rechtlichen Stellung der Beteiligten zueinander.
Warum die Antworten B und D richtig sind:
Im Öffentlichen Recht (Antwort B) herrscht das Prinzip der Über- und Unterordnung (Subordination). Der Staat (z. B. Polizei, Ordnungsamt, Finanzamt) steht rechtlich über dem Bürger. Er hat sogenannte hoheitliche Rechte und kann dem Bürger durch Verwaltungsakte Befehle erteilen (z. B. einen Platzverweis aussprechen oder Steuern einfordern). Rechtsgrundlagen hierfür finden sich unter anderem im Strafgesetzbuch (StGB) oder im Polizeirecht.
Im Privatrecht (Antwort D) gilt hingegen das Prinzip der Gleichordnung. Hier stehen sich Bürger untereinander oder Unternehmen (juristische Personen) auf derselben rechtlichen Stufe gegenüber. Niemand kann dem anderen etwas befehlen. Alles basiert auf Freiwilligkeit und Verträgen, geregelt hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wichtig für dich: Als Sicherheitsmitarbeiter nach § 34a GewO handelst du fast ausschließlich im Privatrecht! Du hast keine polizeilichen Sonderrechte, sondern stehst auf einer Stufe mit Kunden, Gästen oder auch Störern.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A (Öffentliches Recht = Gleichordnung) ist falsch, da der Staat und der Bürger eben nicht gleichgestellt sind. Der Staat hat das Gewaltmonopol und steht über dem Bürger.
- Antwort C (Privatrecht = Über-/Unterordnung) ist falsch, weil im Zivilrecht (BGB) Vertragsfreiheit und Gleichberechtigung herrschen. Ein privater Sicherheitsdienst kann einem Bürger keine staatlichen Befehle erteilen.
- Antwort E (Kein Unterschied) ist grundlegend falsch. Die Unterscheidung zwischen Gleichordnung und Über-/Unterordnung ist das absolute Fundament unseres Rechtssystems.
- Antwort F (Öffentliches Recht gilt nur für Beamte) ist falsch. Das Öffentliche Recht gilt für jeden Bürger, sobald er in Kontakt mit dem Staat tritt (z. B. im Straßenverkehr, bei der Steuererklärung oder wenn er eine Straftat nach dem StGB begeht).
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