Welche ZWEI Verhaltensweisen wirken in Konfliktsituationen deeskalierend?
Richtige Antworten: A, C
Einfache Erklärung
Im Sicherheitsgewerbe nach § 34a GewO (Gewerbeordnung) ist die Kommunikation eines der wichtigsten Werkzeuge, um Gefahren abzuwehren und Ordnung aufrechtzuerhalten. Konflikte entstehen oft durch Missverständnisse oder angestaute Emotionen. Um eine Situation zu beruhigen (Deeskalation), muss die Sicherheitskraft professionell reagieren.
Die richtige Antwort A, das Aktive Zuhören, ist eine zentrale Technik. Hierbei geht es nicht nur darum, die Worte des Gegenübers zu hören, sondern Signale zu senden, dass man die Nachricht verstanden hat. Dies geschieht durch Nicken, Blickkontakt und kurzes Zusammenfassen des Gesagten („Habe ich Sie richtig verstanden, dass...?“). Nach dem Vier-Seiten-Modell von Friedemann Schulz von Thun stärkt dies die Beziehungsebene und nimmt dem Konflikt die Schärfe, da sich der Gesprächspartner ernst genommen fühlt.
Die richtige Antwort C, eine ruhige und offene Körpersprache, gehört zur nonverbalen Kommunikation. Da über 80 % der Kommunikation nonverbal ablaufen, ist die Körperhaltung entscheidend. Eine offene Haltung (Hände sichtbar, keine verschränkten Arme, angemessener Sicherheitsabstand) signalisiert Gesprächsbereitschaft statt Aggression. Dies verhindert, dass der Empfänger die Nachricht als Bedrohung interpretiert.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B (Lautes Schreien): Dies ist eine aggressive Form der paraverbalen Kommunikation (Tonfall, Lautstärke). Schreien provoziert beim Gegenüber eine Gegenreaktion (Angriff oder Flucht) und führt zur Eskalation, was den Anforderungen der Bewachungsverordnung (BewachV) an die Zuverlässigkeit widerspricht.
- Antwort D (Drohungen): Drohungen sind nicht nur unprofessionell, sondern können den Straftatbestand der Bedrohung gemäß § 241 StGB erfüllen. Sie zerstören jegliche Vertrauensbasis und führen fast immer zur Gewalt.
- Antwort E (Beleidigungen): Eine Beleidigung gemäß § 185 StGB ist eine rechtswidrige Verletzung der Ehre. Im Sicherheitsdienst führt dies zum sofortigen Autoritätsverlust und rechtlichen Konsequenzen für den Mitarbeiter und den Arbeitgeber.
- Antwort F (Körperlicher Angriff): Dies stellt eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB dar. Gewalt darf im Sicherheitsdienst nur als letztes Mittel im Rahmen der Notwehr (§ 32 StGB / § 227 BGB) oder des Notstands angewendet werden, niemals als proaktive Verhaltensweise zur Konfliktlösung. Ein Angriff ist das Gegenteil von Deeskalation.
