Ein stark betrunkener Festbesucher rempelt Gäste an. Wie sprechen Sie ihn an?
Richtige Antwort: B
In der Sicherheitsbranche, insbesondere im Veranstaltungsschutz nach § 34a Gewerbeordnung (GewO), gehört der Umgang mit alkoholisierten Personen zum Berufsalltag. Wenn ein Festbesucher stark betrunken ist und andere Gäste durch Anrempeln belästigt, ist ein professionelles Einschreiten erforderlich. Die korrekte Antwort lautet: Kurz, klar und einfach (B).
Warum ist das so? Aus psychologischer Sicht beeinträchtigt starker Alkoholkonsum die kognitive Leistungsfähigkeit des Gehirns. Die Informationsverarbeitung ist verlangsamt, die Konzentrationsfähigkeit sinkt und das Distanzgefühl schwindet. Komplexe Sätze oder logische Argumentationsketten kommen beim Gegenüber schlichtweg nicht mehr an. Gemäß dem Sender-Empfänger-Modell gibt es hier massive Störungen im Kanal. Um sicherzustellen, dass Ihre Botschaft (z. B. die Aufforderung, das Verhalten einzustellen) ankommt, müssen Sie die Komplexität reduzieren.
Rechtliche Grundlagen und professionelles Handeln:
Als Sicherheitsmitarbeiter üben Sie oft das Hausrecht (§§ 903, 1004 BGB) im Auftrag des Veranstalters aus. Ihr Ziel ist die Deeskalation, um körperliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Eine klare Ansprache setzt Grenzen, ohne unnötig zu provozieren. Dabei müssen Sie stets die Eigensicherung beachten: Halten Sie mindestens eine Armlänge Abstand, nehmen Sie eine stabile seitliche Position ein und behalten Sie die Hände des Gegenübers im Blick.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- A (Diskutieren): Eine Diskussion erfordert Einsichtsfähigkeit und Logik. Beides ist bei stark Betrunkenen kaum vorhanden. Es führt meist nur zu Frustration auf beiden Seiten und erhöht das Eskalationsrisiko.
- C (Beleidigen): Dies ist nicht nur unprofessionell, sondern erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB). Zudem wirkt es massiv eskalierend und verletzt das Gebot der Sachlichkeit aus der Bewachungsverordnung (BewachV).
- D (Ignorieren): Wenn Gäste belästigt werden, haben Sie eine Handlungspflicht aus Ihrem Dienstvertrag und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Ignorieren würde die Situation für die anderen Gäste verschlechtern und könnte als Pflichtverletzung gewertet werden.
- E (Lachen): Aus Sicht des Eisbergmodells findet Kommunikation zu 80 % auf der Beziehungsebene statt. Auslachen wird als Herabwürdigung wahrgenommen, was bei alkoholisierten Personen oft zu plötzlichen Aggressionsausbrüchen führt.
- F (Schubsen): Das Zurückschubsen stellt eine Körperverletzung (§ 223 StGB) dar. Da kein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegt (Rempeln allein rechtfertigt oft noch keine massive Gewalt), wäre dies nicht durch Notwehr (§ 227 BGB / § 32 StGB) gedeckt. Es verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Zusammenfassend: Bleiben Sie ruhig, bestimmt und nutzen Sie einfache Kommandos, um die Sicherheit auf der Veranstaltung zu gewährleisten und sich selbst rechtlich nicht angreifbar zu machen.
