Welche ZWEI Faktoren werden bei der 'Zwei-Faktor-Authentifizierung' (2FA) meist kombiniert?
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Richtige Antworten: A, D
In der Sicherheitstechnik und speziell bei Zutrittskontrollsystemen (ZKS) geht es darum, den Zugang zu geschützten Bereichen präzise zu steuern. Die Frage nach der 'Zwei-Faktor-Authentifizierung' (2FA) zielt auf die Erhöhung des Sicherheitsniveaus ab. Ein einzelner Faktor kann oft leicht kompromittiert werden (z. B. ein verlorener Schlüssel). Kombiniert man jedoch zwei unterschiedliche Kategorien von Identifikationsmerkmalen, steigt die Hürde für Unbefugte massiv an.
Die drei klassischen Kategorien der Identifikation sind:
1. Wissen (Knowledge): Etwas, das nur die berechtigte Person im Kopf hat. Beispiele sind ein Passwort, eine PIN (Persönliche Identifikationsnummer) oder ein Codewort.
2. Besitz (Possession): Ein physischer Gegenstand, den die Person bei sich trägt. Dies kann eine RFID-Karte, ein mechanischer Schlüssel, ein Transponder oder ein Smartphone mit einer entsprechenden App sein.
3. Biometrie (Inherence): Ein körperliches Merkmal der Person, wie der Fingerabdruck, die Iris oder das Gesichtsmuster.
Die korrekten Antworten sind hier Wissen (A) und Besitz (D). In der Praxis sieht man dies häufig am Geldautomaten (Karte = Besitz, PIN = Wissen) oder bei gesicherten Türen in Unternehmen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Größe (B) und Gewicht (C): Diese Merkmale sind nicht eindeutig genug und verändern sich im Laufe der Zeit oder durch Kleidung. Sie eignen sich nicht zur sicheren Identifikation in einem ZKS.
- Haarfarbe (E): Diese kann leicht verändert werden (Färben, Perücken) und ist kein stabiles Sicherheitsmerkmal.
- Name (F): Ein Name ist kein Geheimnis und kein physischer Besitz im technischen Sinne. Viele Menschen haben denselben Namen, weshalb er allein keine sichere Authentifizierung ermöglicht.
Rechtliche Grundlagen und Kontext:
Im Rahmen der Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) ist es wichtig zu verstehen, dass Sicherheitspersonal das Hausrecht (§§ 903, 1004 BGB) des Auftraggebers durchsetzt. Als Besitzdiener (§ 855 BGB) kontrollieren Sie, ob Personen die notwendigen Berechtigungen haben. Ein modernes ZKS unterstützt Sie dabei. Dabei müssen jedoch stets die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet werden, da beim Zutritt personenbezogene Daten (wer, wann, wo) erhoben und protokolliert werden. Diese Daten dürfen nur zweckgebunden gespeichert und nicht missbräuchlich verwendet werden. Zudem ist das Phänomen des 'Tailgating' (Nachschlüpfen) ein Sicherheitsrisiko, das trotz 2FA nur durch technische Sperren (Drehkreuze) oder aufmerksames Personal verhindert werden kann.
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