Welche der folgenden Maßnahmen zählen zum "Abwehrenden Brandschutz"?
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Richtige Antworten: A, F
Im Bereich der Sicherheitstechnik und des Brandschutzes, der für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (Gewerbeordnung) von zentraler Bedeutung ist, unterscheiden wir grundsätzlich zwei Hauptkategorien: den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz. Diese Unterscheidung ist juristisch und praktisch essenziell, um Verantwortlichkeiten und Handlungsabläufe im Bewachungsgewerbe korrekt einzuordnen.
Der abwehrende Brandschutz (auch repressiver Brandschutz genannt) umfasst alle Maßnahmen, die erst dann ergriffen werden, wenn ein Brand bereits ausgebrochen ist oder unmittelbar bevorsteht. Das Ziel ist hierbei die Brandbekämpfung, die Rettung von Menschen und Tieren sowie die Begrenzung von Sachschäden. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich primär in den Brandschutzgesetzen der Bundesländer sowie in der DGUV Vorschrift 23 (Wach- und Sicherungsdienste), die das Verhalten im Alarmfall regelt.
Die korrekten Antworten sind A und F:
- Antwort A (Löscharbeiten): Sobald gelöscht wird, handelt es sich um eine aktive Abwehrmaßnahme gegen ein bestehendes Feuer. Dies kann durch die Feuerwehr oder durch geschulte Brandschutzhelfer (§ 10 ArbSchG) erfolgen.
- Antwort F (Einweisen der Feuerwehr): Dies ist eine entscheidende Unterstützungsleistung des Sicherheitsmitarbeiters im Rahmen des abwehrenden Brandschutzes. Da Ortskenntnis Leben rettet, ist das Führen der Einsatzkräfte zum Brandherd oder zur Brandmeldezentrale (BMZ) eine aktive Maßnahme zur Schadensbegrenzung.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Die Antworten B, C, D und E gehören zum vorbeugenden Brandschutz. Dieser soll die Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes im Vorfeld verhindern.
- Antwort B & E (Baulicher Brandschutz): Brandwände und nicht brennbare Baustoffe sind in den Landesbauordnungen (LBO) festgeschrieben. Sie wirken passiv und dauerhaft, lange bevor ein Feuer entsteht.
- Antwort C (Organisatorischer Brandschutz): Die Brandschutzordnung (nach DIN 14096) regelt das Verhalten im Vorfeld und legt Verantwortlichkeiten fest. Sie ist eine Verwaltung- und Planungsmaßnahme.
- Antwort D (Wartung): Die regelmäßige Prüfung von Feuerlöschern stellt sicher, dass die Technik im Ernstfall funktioniert. Da dies im Ruhezustand (vor einem Brand) geschieht, zählt es zur Instandhaltung im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Vorbeugung verhindert das Feuer; Abwehr bekämpft das Feuer. Als Sicherheitskraft sind Sie im Ernstfall Teil der Rettungskette des abwehrenden Brandschutzes, während Sie bei Kontrollgängen den vorbeugenden Brandschutz sicherstellen.
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