Während eines Kontrollgangs in einem gewerblichen Objekt entdecken Sie einen Entstehungsbrand. Sie betätigen daraufhin einen blauen Handmelder mit der Aufschrift 'Hausalarm'. Welche technische Folge ist hierbei primär zu erwarten?
Richtige Antwort: C
In der Sicherheitstechnik ist die präzise Unterscheidung zwischen verschiedenen Meldeeinrichtungen von entscheidender Bedeutung für das richtige Handeln im Notfall. Wenn Sie als Sicherheitskraft gemäß § 34a GewO in einem gewerblichen Objekt tätig sind, gehört die Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) zu Ihren Kernaufgaben. In diesem speziellen Fall geht es um den Unterschied zwischen einem roten Handfeuermelder und einem blauen Handmelder mit der Aufschrift „Hausalarm“.
Gemäß den technischen Normen wie der DIN 14675 (Brandmeldeanlagen) und der VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlagen) sind Brandmeldeanlagen (BMA) oft so konfiguriert, dass rote Handmelder direkt die Feuerwehrleitstelle über eine Übertragungseinrichtung (ÜE) alarmieren. Ein blauer Handmelder mit der Aufschrift „Hausalarm“ hingegen dient primär der internen Warnung. Die technische Folge bei Betätigung dieses blauen Melders ist eine gebäudeinterne Alarmierung (Antwort C). Dies bedeutet, dass im Gebäude Sirenen, Blitzleuchten oder Sprachdurchsagen aktiviert werden, um die anwesenden Personen vor einer Gefahr zu warnen und eine Evakuierung einzuleiten. Es erfolgt jedoch in der Standardkonfiguration KEINE automatische Weiterleitung an die Feuerwehr. Als Sicherheitsmitarbeiter müssen Sie daher nach Betätigung des Hausalarms zwingend die Feuerwehr manuell über den Notruf 112 verständigen, um Ihrer Garantenstellung und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1) gerecht zu werden.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, da die automatische Alarmierung der Feuerwehr typischerweise den roten Handfeuermeldern vorbehalten ist. Ein blauer Melder ist rechtlich und technisch davon getrennt.
- Antwort B ist falsch, da Sprinkleranlagen (ortsfeste Wasserlöschanlagen) in der Regel durch thermische Auslöselemente (z. B. Glasfassampullen) direkt am Sprinklerkopf bei Hitzeeinwirkung auslösen und nicht durch einen manuellen blauen Druckknopfmelder.
- Antwort D ist falsch, da eine Überfallmeldeanlage (ÜMA) dazu dient, bei Raubüberfällen einen stillen Alarm an die Polizei oder einen Sicherheitsdienst abzusetzen. Ein Hausalarm für Brandfälle hat hiermit technisch nichts zu tun.
- Antwort E ist falsch, da eine sofortige Abschaltung der gesamten Stromversorgung die Evakuierung (z. B. durch Ausfall der Beleuchtung, sofern keine Notbeleuchtung greift) massiv behindern könnte. Solche Schaltungen sind nicht die primäre Folge eines Hausalarms.
- Antwort F ist falsch, da Brandschutztüren im Alarmfall gemäß Brandschutzkonzept schließen müssen, um die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern (Rauchabschnittsbildung), anstatt sich zu entriegeln. Fluchtwege werden über Panikschlösser oder elektrische Verriegelungen, die im Notfall freigeben, gesichert, aber das Schließen der Brandschutzabschlüsse ist die primäre brandschutztechnische Reaktion.
