Welche Eigenschaften treffen auf das Löschmittel Kohlendioxid (CO2) zu?
Richtige Antworten: A, E
Einfache Erklärung
Kohlendioxid (CO2) ist ein spezielles Löschmittel, das im Sicherheitsgewerbe gemäß § 34a GewO und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1) eine wichtige Rolle spielt, insbesondere beim Schutz von hochwertiger Technik. Die korrekte Antwort A ist richtig, weil CO2 primär durch den sogenannten Stickeffekt (Sauerstoffverdrängung) wirkt. Da CO2 schwerer als Luft ist, legt es sich über den Brandherd und verdrängt den für die chemische Reaktion notwendigen Sauerstoff. Ohne Sauerstoff erlischt die Flamme. Die Antwort E ist ebenfalls korrekt, da CO2 ein gasförmiges Löschmittel ist, das sich nach der Anwendung rückstandsfrei verflüchtigt. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber Pulverlöschern, die durch feine Salze enorme Korrosionsschäden an Platinen verursachen würden. Daher ist CO2 das Standardlöschmittel für Serverräume und elektrische Anlagen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort B ist lebensgefährlich falsch: CO2 ist zwar in der Atmosphäre natürlich vorhanden, wirkt aber in hohen Konzentrationen als Erstickungsgas. Da es den Sauerstoff verdrängt, besteht in kleinen, schlecht belüfteten Räumen akute Erstickungsgefahr für Menschen. Gemäß ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) müssen beim Einsatz von CO2-Löschern in engen Räumen besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Antwort C ist falsch, da CO2 für die Brandklasse A (feste Stoffe wie Holz oder Papier, die Glut bilden) ungeeignet ist. CO2 löscht nur die Flamme, kann aber die tiefliegende Glut nicht kühlen, weshalb es schnell zu Rückzündungen kommt. Antwort D ist falsch, da CO2 ein Gas ist und keinen Schaumteppich bildet; dies wäre die Eigenschaft von Schaumlöschmitteln. Antwort F ist nicht korrekt, da CO2 zwar sehr kalt aus dem Löschrohr austritt (ca. -78 °C), der Hauptlöscheffekt jedoch das Ersticken und nicht das Kühlen ist. Ein Sicherheitsmitarbeiter muss zudem die Gefahr von Kälteverbrennungen beachten, wenn er das Schneerohr unsachgemäß hält. Die Kenntnis dieser physikalischen Abläufe ist für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO essenziell, um im Brandfall die richtigen Entscheidungen gemäß der Garantenstellung des Sicherheitsmitarbeiters zu treffen.
