Gemäß der Norm DIN EN 2 werden Brände nach der Art des brennenden Stoffes in Brandklassen eingeteilt. Welche Stoffe fallen unter die Definition der Brandklasse C?
Richtige Antwort: C
Im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes ist die Kenntnis der Brandklassen nach der Norm DIN EN 2 für Sicherheitsmitarbeiter gemäß § 34a GewO von entscheidender Bedeutung, um im Ernstfall die richtigen Löschmittel zu wählen und lebensgefährliche Fehler zu vermeiden. Die korrekte Antwort ist C: Brandklasse C umfasst Brände von Gasen, auch wenn diese unter Druck austreten. Hierzu zählen beispielsweise Methan, Propan, Butan, Wasserstoff, Erdgas und Stadtgas. Eine Besonderheit bei Gasbränden ist die enorme Explosionsgefahr (Explosionsgefahr). Sicherheitskräfte müssen wissen, dass ein Gasbrand erst dann gelöscht werden darf, wenn die Gaszufuhr unterbrochen wurde, da sonst unverbranntes Gas ausströmt und ein hochexplosives Gemisch bilden kann.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A beschreibt die Brandklasse A. Hierbei handelt es sich um Brände fester Stoffe, die hauptsächlich organischer Natur sind und unter Glutbildung verbrennen (z. B. Holz, Papier, Textilien).
- Antwort B bezieht sich auf die Brandklasse B, welche flüssige oder flüssig werdende Stoffe umfasst (z. B. Benzin, Alkohole, Teer, Wachs).
- Antwort D ist irreführend: Es gab früher eine Brandklasse E für elektrische Anlagen, diese wurde jedoch in der DIN EN 2 gestrichen. Brände in elektrischen Anlagen werden heute unter Einhaltung von Sicherheitsabständen mit Löschmitteln der Klassen A, B oder C bekämpft.
- Antwort E beschreibt die Brandklasse D (Metallbrände), die spezielle Löschmittel wie Metallbrandpulver erfordern, da Wasser hier zu heftigen chemischen Reaktionen führen würde.
- Antwort F definiert die Brandklasse F, die speziell für Speiseöle und Speisefette entwickelt wurde, da hier bei Verwendung von Wasser eine Fettexplosion droht.
Rechtlich ist der Brandschutz in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und in den Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 23 für Wach- und Sicherungsdienste) verankert. Der Sicherheitsmitarbeiter hat im Rahmen seiner Garantenstellung (§ 13 StGB) und seiner vertraglichen Pflichten die Aufgabe, Gefahren abzuwehren und im Rahmen der Eigensicherung die Feuerwehr über die Brandmeldeanlage (BMA) zu alarmieren. Die korrekte Einordnung der brennenden Stoffe ist zudem für die Meldung an die Leitstelle essenziell, damit die Feuerwehr mit den richtigen Löschmitteln anrückt.
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