Welche Qualifikationen befreien von der IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?
2 Antworten wählen
Richtige Antworten: B, C
In der Sicherheitsbranche regelt die Gewerbeordnung (§ 34a GewO) zusammen mit der Bewachungsverordnung (BewachV), wer welche Qualifikation benötigt. Grundsätzlich ist für Tätigkeiten mit besonderem Gefährdungspotenzial (z. B. Citystreifen oder Türsteher) die Sachkundeprüfung bei der IHK zwingend erforderlich. Es gibt jedoch Personen, die aufgrund ihrer höherwertigen Berufsausbildung von dieser Prüfung befreit sind, da sie bereits umfassendere Kenntnisse nachgewiesen haben.
Warum sind B und C richtig?
- Geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (B): Dies ist ein anerkannter dreijähriger Ausbildungsberuf. Da die Ausbildung weitaus tiefer geht als die Sachkundeprüfung, gilt man automatisch als sachkundig.
- Servicekraft für Schutz und Sicherheit (C): Dies ist die zweijährige Ausbildungsvariante. Auch hier werden alle relevanten rechtlichen Grundlagen (StGB, BGB, StPO) und Sicherheitsaspekte intensiv geprüft, weshalb eine Befreiung gemäß BewachV erfolgt.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- 40 Stunden Unterrichtung (A): Dies ist lediglich ein „Sitzschein“ ohne Prüfung. Er reicht für einfache Tätigkeiten wie den Objektschutz aus, stellt aber keine Befreiung für Tätigkeiten dar, die eine Sachkundeprüfung erfordern. Er ist eine niedrigere Qualifikationsstufe.
- Mitgliedschaft im Schützenverein (D): Ein Schützenverein vermittelt sportliches Schießen, aber keine juristischen Fachkenntnisse im Sinne des § 34a GewO. Es gibt keinen rechtlichen Zusammenhang zur gewerblichen Bewachung.
- Zivildienst (E): Der Zivildienst (oder heute Bundesfreiwilligendienst) ist ein sozialer Dienst und ersetzt keine fachspezifische Sicherheitsausbildung.
- Selbstverteidigungskurs (F): Körperliche Fitness oder Kampfsportkenntnisse sind zwar im Sicherheitsdienst oft hilfreich, aber rechtlich irrelevant für den Nachweis der Sachkunde. Hier zählen nur juristisches Wissen und fachliche Kompetenz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Zusätzlich befreit sind übrigens auch ehemalige Polizeivollzugsbeamte, Feldjäger der Bundeswehr oder Personen mit einem abgeschlossenen Jurastudium, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
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