Welche Pflichten obliegen dem Unternehmer gemäß DGUV Vorschrift 1 'Grundsätze der Prävention'?
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Richtige Antworten: C, E
Die DGUV Vorschrift 1 mit dem Titel „Grundsätze der Prävention“ stellt das fundamentale Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Sie konkretisiert die im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankerten Pflichten für Unternehmen und Versicherte. In der Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO ist es essenziell zu verstehen, dass der Unternehmer (Arbeitgeber) die Hauptverantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz trägt, aber auch die Mitarbeiter (Versicherte) aktiv mitwirken müssen.
Die Antwortmöglichkeit C ist korrekt, da § 4 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 den Unternehmer explizit dazu verpflichtet, die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Diese Unterweisung (Schulung) muss vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder nach Unfällen erfolgen, mindestens jedoch einmal jährlich. Sie muss mündlich, verständlich und arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden.
Die Antwortmöglichkeit E ist ebenfalls korrekt. Gemäß § 12 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer die Pflicht, die für sein Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) an geeigneter Stelle (z. B. im Pausenraum, am „Schwarzen Brett“ oder digital im Intranet) zur Einsichtnahme auszulegen oder bekanntzumachen. Nur wenn die Mitarbeiter ihre Rechte und Pflichten kennen, können sie sicher arbeiten.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort A ist falsch, da die Gefahrenabwehr keine „alleinige“ Verantwortung des Chefs ist. Gemäß § 15 DGUV Vorschrift 1 haben Versicherte eine Unterstützungspflicht. Sie müssen Anweisungen befolgen und Mängel sofort melden. Eine Mitwirkung ist also gesetzlich gefordert, nicht ausgeschlossen.
Antwort B ist falsch, da die Heilbehandlung nach einem Arbeitsunfall über die Berufsgenossenschaft (BG) finanziert wird. Der Arbeitgeber zahlt zwar die Beiträge zur Versicherung, erstattet aber keine „privaten Kosten“ vorab an den Mitarbeiter. Das System der gesetzlichen Unfallversicherung schützt den Arbeitgeber vor direkten Haftungsansprüchen der Arbeitnehmer (Haftungsprivileg).
Antwort D ist falsch, da die Bereitstellung der erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gemäß § 2 PSA-Benutzungsverordnung und DGUV Vorschrift 1 für den Mitarbeiter grundsätzlich kostenfrei sein muss. Der Unternehmer trägt die vollen Kosten für Sicherheitsschuhe, Warnwesten oder Gehörschutz, sofern diese für die Tätigkeit notwendig sind.
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