Welche Inhalte müssen in einer Dienstanweisung gemäß DGUV Vorschrift 23 geregelt sein?
2 Antworten wählen
Richtige Antworten: A, B
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind für jeden Sicherheitsmitarbeiter das tägliche Handwerkszeug, um gesund und sicher durch die Schicht zu kommen. Im Zentrum dieser Frage steht die DGUV Vorschrift 23 (früher BGV C7), die speziell für Wach- und Sicherungsdienste gilt. Gemäß § 4 der DGUV Vorschrift 23 ist der Unternehmer (Arbeitgeber) verpflichtet, für die jeweiligen Bewachungstätigkeiten eine schriftliche Dienstanweisung zu erlassen. Diese Dienstanweisung ist kein allgemeines Dokument über das Unternehmen, sondern ein sicherheitsrelevantes Regelwerk für den konkreten Einsatz.
Warum sind die Antworten A und B richtig?
1. Maßnahmen zur Eigensicherung (Antwort A): Der Wachdienst ist mit spezifischen Gefahren verbunden (z.B. Übergriffe, Alleinarbeit, Dunkelheit). Die Dienstanweisung muss festlegen, wie sich der Mitarbeiter schützt. Das umfasst beispielsweise die Nutzung von Funkgeräten, das Verhalten bei Streifengängen oder die Festlegung von Meldezeiten. Dies korrespondiert mit der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 DGUV Vorschrift 1.
2. Verfahren zur Meldung von Mängeln (Antwort B): Sicherheit kann nur funktionieren, wenn Gefahrenquellen beseitigt werden. Wenn Sie als Sicherheitskraft feststellen, dass ein Zaun durchbrochen, eine Notbeleuchtung defekt oder ein Schutzhund erkrankt ist, müssen Sie wissen, *wem* und *wie* Sie dies melden. Dies ist in § 15 und § 16 der DGUV Vorschrift 1 sowie spezifisch in der DGUV V23 verankert. Ohne ein klares Meldeverfahren können Mängel nicht behoben werden, was das Haftungsrisiko für den Unternehmer erhöht.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort C (Urlaubsplanung): Die Urlaubsplanung unterliegt dem Arbeitsrecht (Bundesurlaubsgesetz - BUrlG) und betriebsinternen Absprachen, hat aber nichts mit der technischen oder organisatorischen Unfallverhütung zu tun.
- Antwort D (Kantinenessen): Dies ist eine reine Serviceleistung oder Wohlfahrtseinrichtung und hat keinerlei Bezug zu den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften.
- Antwort E (Lohnzuschläge): Die Bezahlung und Zuschläge werden im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen geregelt. Die DGUV-Vorschriften befassen sich ausschließlich mit Sicherheit und Gesundheitsschutz, nicht mit der Entlohnung.
- Antwort F (Private Nutzung von Firmenfahrzeugen): Dies ist eine steuerrechtliche und vertragliche Angelegenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Dienstanweisung nach DGUV V23 geht es um die *sichere Benutzung* von Fahrzeugen im Dienst (z.B. Zustandskontrolle), nicht um die private Nutzung.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Dienstanweisung nach DGUV V23 dient dem Schutz von Leib und Leben. Sie ist die Konkretisierung der staatlichen Arbeitsschutzgesetze und der autonomen Satzungen der Berufsgenossenschaften für den Sicherheitsalltag. Werden diese Anweisungen missachtet, drohen nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung), sondern im Schadensfall auch der Verlust des Versicherungsschutzes oder Regressforderungen der Berufsgenossenschaft.
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