Was verlangt das Prinzip der 'Richtigkeit'?
Richtige Antwort: A
Das Prinzip der „Richtigkeit“ ist einer der zentralen Grundpfeiler der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO müssen personenbezogene Daten sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein. Das bedeutet für Sie im Sicherheitsgewerbe (z. B. bei der Arbeit nach § 34a GewO), dass Sie nicht einfach irgendwelche Daten speichern dürfen, sondern sicherstellen müssen, dass diese auch der Wahrheit entsprechen. Wenn Sie beispielsweise eine Besucherliste führen oder einen Vorfallbericht schreiben, müssen die Namen, Adressen und Zeitangaben korrekt sein. Stellt sich heraus, dass Daten falsch sind, müssen „angemessene Maßnahmen“ getroffen werden, damit diese Daten unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden. Dies dient dem Schutz der betroffenen Person, damit über sie keine falschen Informationen verbreitet oder zur Grundlage von Entscheidungen gemacht werden.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B: Alte Daten sind eben nicht einfach „okay“, wenn sie nicht mehr stimmen. Wenn sich eine Adresse geändert hat, ist die alte Information faktisch falsch und muss aktualisiert werden. Das Beibehalten falscher Daten verstößt gegen die Pflicht zur Datenpflege.
- Antwort C: Diese Aussage ist rechtlich falsch. Die „Richtigkeit“ ist explizit in Art. 5 DSGVO als einer der sechs Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten festgeschrieben.
- Antwort D: Das Gegenteil ist der Fall. Der Verantwortliche (z. B. Ihr Arbeitgeber) trägt die Rechenschaftspflicht und muss durch geeignete Kontrollen sicherstellen, dass die Daten korrekt bleiben.
- Antwort E & F: Die DSGVO ist hier sehr eindeutig und streng. Da Verstöße gegen die Grundsätze des Art. 5 DSGVO mit den höchsten Bußgeldkategorien sanktioniert werden können, ist das Prinzip weder unklar noch unwichtig. Es ist für die Rechtmäßigkeit jeder Datenverarbeitung essenziell.
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