Wie sollte sich ein Sicherheitsmitarbeiter gegenüber einer aggressiven Person verhalten?
Richtige Antworten: B, C
Einfache Erklärung
In der Sicherheitsbranche ist der professionelle Umgang mit Aggressionen eine der wichtigsten Kernkompetenzen. Gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV) sind Sicherheitsmitarbeiter verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft, professionell und deeskalierend auszuführen. Das bedeutet insbesondere, in Konfliktsituationen besonnen zu reagieren und nicht selbst zur Eskalation beizutragen.
Die richtige Reaktion auf eine aggressive Person basiert auf zwei wesentlichen Säulen: Deeskalation und Eigensicherung.
1. Deeskalation (Antwort B): Hierbei geht es darum, die emotionale Spannung aus der Situation zu nehmen. Techniken wie "Ich-Botschaften" (z. B. „Ich nehme wahr, dass Sie verärgert sind, lassen Sie uns ruhig sprechen“) statt konfrontativer "Du-Botschaften" helfen, das Gegenüber nicht weiter zu provozieren. Eine offene Körperhaltung signalisiert Gesprächsbereitschaft und keine Angriffsabsicht.
2. Eigensicherung (Antwort C): Trotz aller Höflichkeit steht die eigene Sicherheit an oberster Stelle. Dies ist auch in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23 (Wach- und Sicherungsdienste) verankert. Man muss stets einen sicheren Stand bewahren, die Hände im Sichtbereich behalten und genügend Abstand halten, um auf plötzliche Angriffe reagieren zu können.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (Distanz verringern): Das bewusste Unterschreiten der Individualdistanz wird psychologisch als Bedrohung wahrgenommen. Dies provoziert fast immer eine körperliche Abwehr- oder Angriffsreaktion des Gegenübers. Es widerspricht dem Ziel der Deeskalation und gefährdet die eigene Sicherheit massiv.
- Antwort D (Rücken zudrehen): Dies ist ein schwerer taktischer Fehler in der Eigensicherung. Wer einer aggressiven Person den Rücken zudreht, verliert die visuelle Kontrolle über die Situation und kann einen plötzlichen Angriff nicht mehr rechtzeitig erkennen oder abwehren.
- Antwort E (Sofortige Gewalt): Körperliche Gewalt ist rechtlich nur unter sehr engen Voraussetzungen erlaubt, etwa bei der Notwehr gemäß § 32 StGB oder im Rahmen der Selbsthilfe (§§ 229, 859 BGB). Eine rein verbale Attacke (Beleidigung, Schreien) rechtfertigt niemals den Einsatz von körperlicher Gewalt. Hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
- Antwort F (Zurückschreien): Ein Sicherheitsmitarbeiter muss neutral und besonnen bleiben. Wer sich provozieren lässt und laut zurückschreit, verliert seine professionelle Autorität, verstößt gegen Dienstanweisungen und heizt die Situation weiter an, was oft in körperlichen Auseinandersetzungen endet.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein kühler Kopf und eine klare, respektvolle Kommunikation die besten Werkzeuge sind, um gefährliche Situationen zu entschärfen, ohne die rechtlichen Grenzen des Grundgesetzes (GG), insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG), zu verletzen.
