Woran erkennt man "Aktives Zuhören" in einem Gespräch?
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Richtige Antworten: A, C
Das „Aktive Zuhören“ ist eines der wichtigsten Werkzeuge für Sicherheitsmitarbeiter im Rahmen der Deeskalation und Kommunikation. Es geht dabei nicht nur darum, physisch anwesend zu sein, sondern dem Gegenüber signalisierte Aufmerksamkeit und echtes Verständnis entgegenzubringen. Im Kontext des § 34a Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV) ist die kommunikative Kompetenz eine Grundvoraussetzung, um Konflikte gewaltfrei zu lösen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren.
Die Antwortmöglichkeiten A und C sind korrekt, da sie die zwei Hauptpfeiler des aktiven Zuhörens beschreiben:
1. Paraphrasieren (Antwort A): Hierbei wiederholt der Zuhörer das Gesagte in seinen eigenen Worten. Dies dient der Verständnissicherung. Es verhindert Missverständnisse im Sinne des Sender-Empfänger-Modells, da der Sender sofort korrigieren kann, falls seine Nachricht falsch interpretiert wurde.
2. Nonverbale Signale (Antwort C): Durch Blickkontakt und Kopfnicken signalisiert man Präsenz. Laut dem Eisbergmodell findet Kommunikation zu 80 % auf der Beziehungsebene statt. Wenn diese Ebene durch Aufmerksamkeit gestärkt wird, sinkt das Aggressionspotenzial des Gegenübers deutlich.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort B (Unterbrechen): Das sofortige Unterbrechen bei Meinungsverschiedenheiten wirkt konfrontativ und respektlos. Es verstößt gegen das Ziel der Deeskalation und kann eine Situation rechtlich und faktisch eskalieren lassen, was im schlimmsten Fall zu Straftaten wie Körperverletzung (§ 223 StGB) führen kann, wenn Worte in Gewalt umschlagen.
- Antwort D (Schweigen ohne Regung): Wer keine Regung zeigt, wirkt desinteressiert oder arrogant. Dies schädigt die Beziehungsebene massiv.
- Antwort E (Smartphone): Die Nutzung des Smartphones während eines Gesprächs ist eine Verletzung der Dienstpflichten und zeigt mangelnden Respekt, was oft als Provokation wahrgenommen wird.
- Antwort F (Eigene Antwort formulieren): Wer im Kopf schon die Gegenrede plant, hört nicht mehr zu. Man verpasst wichtige Informationen (Sachinhalt) und emotionale Signale (Selbstoffenbarung) des Sprechers.
Rechtlich gesehen ist aktives Zuhören auch Eigensicherung: Wer versteht, was das Gegenüber will, kann Gefahren früher erkennen und angemessen reagieren, ohne unnötig Grundrechte wie die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) des Bürgers durch Zwangsmaßnahmen einschränken zu müssen.
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