Wenn Deutschland seine Gesetze selbst bestimmen kann, ohne dass ein anderer Staat reinredet, wie nennt man das?
Richtige Antwort: B
Einfache Erklärung
Die richtige Antwort ist die Souveränität.
Nach der völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Drei-Elemente-Lehre (begründet von Georg Jellinek) existiert ein Staat nur dann, wenn drei zwingende Merkmale vorhanden sind: das Staatsgebiet, das Staatsvolk und die Staatsgewalt. Ein wesentlicher Bestandteil der Staatsgewalt ist die sogenannte Souveränität. Souveränität bedeutet Unabhängigkeit. Ein souveräner Staat bestimmt über seine eigenen Gesetze, seine Verfassung (in Deutschland das Grundgesetz, GG) und seine innere Ordnung, ohne dass ein anderer Staat ihm Befehle erteilen darf oder sich einmischt. Er ist nach außen und innen völlig unabhängig.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Demokratie: Dies beschreibt die Regierungsform, bei der die Macht vom Volk ausgeht (verankert in Art. 20 Abs. 2 GG: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"). Es beschreibt aber nicht die Unabhängigkeit gegenüber anderen Staaten.
- Föderalismus: Dies bezeichnet den Staatsaufbau. Deutschland ist ein Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG), in dem die staatliche Macht zwischen dem Gesamtstaat (Bund) und den einzelnen Bundesländern aufgeteilt ist.
- Monarchie: Dies ist eine Staatsform, bei der ein Adeliger (z. B. ein König oder Kaiser) das Staatsoberhaupt ist. Das hat nichts mit der Unabhängigkeit des Staates selbst zu tun.
- Diktatur: Dies ist eine Herrschaftsform, bei der eine einzelne Person oder eine kleine Gruppe die uneingeschränkte Macht besitzt und es keine freien Wahlen oder Gewaltenteilung gibt.
- Anarchie: Dies bedeutet Gesetzlosigkeit oder die völlige Abwesenheit von Herrschaft und Staatsgewalt. Ohne Staatsgewalt gibt es nach der Drei-Elemente-Lehre jedoch gar keinen Staat.
