Ein Bürger fragt Sie: 'Warum dürfen Sie eigentlich keine Strafzettel schreiben wie die Polizei?' Was ist die rechtlich korrekte Antwort?
Richtige Antwort: B
Einfache Erklärung
In der Bundesrepublik Deutschland liegt das sogenannte Gewaltmonopol ausschließlich beim Staat. Das bedeutet, dass nur der Staat – vertreten durch seine Behörden wie die Polizei oder das Ordnungsamt – das Recht hat, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gehört auch das Ausstellen von Strafzetteln (Verwarnungsgeldern) oder das Durchsetzen von Gesetzen mit Zwang. Diese Befugnis leitet sich aus der Staatsgewalt ab, einem der drei zwingenden Elemente der Drei-Elemente-Lehre (Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt), die einen Staat definieren.
Als privater Sicherheitsmitarbeiter nach § 34a GewO handeln Sie im privaten Auftrag und haben absolut keine staatlichen (hoheitlichen) Befugnisse. Sie dürfen sich bei Ihrer Arbeit nur auf die sogenannten Jedermannsrechte (z.B. Notwehr nach § 227 BGB oder § 32 StGB, vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) oder auf die übertragenen Rechte des Hausherrn (Hausrecht) stützen. Wer als Privatperson hoheitliche Aufgaben ausübt, macht sich der Amtsanmaßung nach § 132 StGB strafbar.
Daher ist Antwort B die einzig richtige: Sie dürfen keine Strafzettel schreiben, weil das Gewaltmonopol beim Staat liegt und Sie als privater Sicherheitsdienstleister keine hoheitlichen Aufgaben ausführen.
Warum die anderen Antworten falsch sind:
- Antwort A ('Ich habe meinen Block vergessen.'): Das suggeriert dem Bürger fälschlicherweise, Sie dürften Strafzettel schreiben, wenn Sie den Block dabei hätten. Das ist rechtlich falsch.
- Antwort C ('Weil ich im Moment Pause habe.'): Auch während der regulären Arbeitszeit haben Sie als privater Sicherheitsdienst keine behördliche Befugnis dazu.
- Antwort D ('Ich darf das, aber ich will nicht.'): Das ist rechtlich komplett falsch. Sie dürfen es gesetzlich nicht. Ein Verstoß wäre eine strafbare Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
- Antwort E ('Weil das nur das Ordnungsamt darf.'): Das ist inhaltlich falsch, da auch die Polizei (als Teil der staatlichen Exekutive) Strafzettel ausstellen darf. Zudem erklärt diese Antwort nicht den eigentlichen rechtlichen Hintergrund des staatlichen Gewaltmonopols.
- Antwort F ('Weil ich keine Waffe trage.'): Das Tragen einer Waffe hat rechtlich nichts mit der Befugnis zu tun, hoheitliche Aufgaben wie das Ausstellen von Strafzetteln wahrzunehmen. Auch unbewaffnete Polizisten oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürfen dies tun.
