Im Rahmen der Deeskalation in Konfliktsituationen ist das Verhalten der Sicherheitskraft entscheidend für den weiteren Verlauf. Welche der folgenden Verhaltensweisen wirken nachweislich eskalationsfördernd und sind daher im Dienst zu unterlassen?
Richtige Antworten: E, F
Einfache Erklärung
Im Sicherheitsgewerbe ist das Verhalten des Personals das wichtigste Werkzeug zur Konfliktbewältigung. Gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV) sind Sicherheitskräfte verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und professionell zu erfüllen. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Deeskalation. Das Ziel ist es, Spannungen abzubauen, anstatt sie zu verstärken. Die Frage zielt darauf ab, welche Verhaltensweisen eine Situation verschlimmern (eskalationsfördernd wirken).
Die Antworten E und F sind korrekt, da sie Verhaltensweisen beschreiben, die nachweislich Aggressionen beim Gegenüber provozieren.
Warum sind E und F richtig?
- Nonverbale Kommunikation (E): Über 70 % unserer Kommunikation findet nonverbal statt. Eine herabsetzende Gestik (z. B. abfällige Handbewegungen) oder eine arrogante Mimik (z. B. Augenrollen, herablassendes Lächeln) signalisiert dem Gegenüber Respektlosigkeit. Dies verletzt das Ehrgefühl und kann gemäß § 185 StGB (Beleidigung) sogar strafrechtlich relevant sein, wenn es als Kundgabe der Nichtachtung gewertet wird. In einer ohnehin angespannten Situation führt dies fast immer zu einer emotionalen Explosion.
- Rhetorische Mittel (F): Sarkasmus und Ironie sind „versteckte Angriffe“. Wer sein Gegenüber verspottet, nimmt ihn nicht ernst. Provokationen fordern das Gegenüber heraus, sich zu wehren, um das Gesicht nicht zu verlieren. Dies widerspricht der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23, die fordert, dass Gefahren für Leben und Gesundheit (auch durch Gewalt) minimiert werden müssen. Wer provoziert, gefährdet seine eigene Sicherheit und die Dritter.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A (Aktives Zuhören): Dies ist ein Kerninstrument der Deeskalation. Durch Paraphrasieren (Wiederholen mit eigenen Worten) fühlt sich der Gesprächspartner verstanden, was den Puls senkt.
- Antwort B (Professionelle Distanz): Die Wahrung der Distanzzone (ca. 1,5 bis 3 Meter) dient dem Eigenschutz und verhindert, dass sich das Gegenüber bedrängt fühlt. Dies ist eine präventive Maßnahme gegen körperliche Übergriffe.
- Antwort C (Handlungsalternativen): Wer Lösungen anbietet, statt nur Verbote auszusprechen, gibt dem Gegenüber einen Ausweg aus der Situation, ohne dass dieser aggressiv werden muss.
- Antwort D (Sachlichkeit): Emotionen sind bei Konflikten schlechte Ratgeber. Eine sachliche Argumentation auf Basis von Hausrechten (§ 903, § 1004 BGB) oder vertraglichen Regelungen wirkt beruhigend und professionell.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer sich arrogant oder provokant verhält, handelt pflichtwidrig im Sinne der BewachV und riskiert neben körperlichen Auseinandersetzungen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen oder den Entzug der Zuverlässigkeit nach § 34a GewO.
