Sie finden während Ihres Streifendienstes einen Kollegen, der nach dem Berühren eines elektrischen Betriebsmittels bewusstlos zusammengebrochen ist. Die Person atmet erkennbar. Welche Maßnahme ist gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) als ERSTES einzuleiten?
Richtige Antwort: B
In der Sicherheitsbranche ist der Schutz von Leben und Gesundheit das höchste Gut. Wenn Sie im Dienst (§ 34a GewO) auf einen verunfallten Kollegen treffen, der durch elektrischen Strom verletzt wurde, müssen Sie besonnen und nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) handeln. Die wichtigste Regel in der Ersten Hilfe und im Arbeitsschutz gemäß DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) lautet: Eigenschutz geht vor Fremdschutz!
Warum ist Antwort B die einzig richtige? Bei einem Stromunfall besteht die Gefahr, dass der Verunfallte noch Teil des Stromkreises ist. Würden Sie die Person sofort berühren (wie in Antwort A oder E vorgeschlagen), würde der elektrische Strom auch durch Ihren Körper fließen. Dies führt zur sogenannten Eigengefährdung und im schlimmsten Fall zu zwei Opfern statt einem. Daher muss als allererste Maßnahme die Stromlosigkeit (Sicherstellen, dass kein Strom mehr fließt) hergestellt werden. Dies geschieht durch das Betätigen des Not-Aus-Schalters, das Herausdrehen der Sicherung oder das Ziehen des Netzsteckers. Erst wenn sichergestellt ist, dass keine Spannung mehr anliegt, darf der Patient berührt werden.
Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in der DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) sowie in den allgemeinen Hilfeleistungspflichten. Da die Person laut Sachverhalt noch atmet, ist eine Herzdruckmassage (Antwort C) nicht nur unnötig, sondern kontraproduktiv, da diese nur bei Kreislaufstillstand angewendet wird. Ein Notruf (Antwort D) ist zwar zwingend erforderlich, darf aber niemals vor der Sicherung der Unfallstelle erfolgen, da jede Sekunde, in der der Strom fließt, die Schädigung des Körpers (z. B. Herzkammerflimmern oder schwere Verbrennungen) massiv verschlimmert.
Zusammenfassend:
1. Unfallstelle sichern / Strom unterbrechen (Eigenschutz).
2. Notruf absetzen (112).
3. Erste Hilfe leisten (da die Person atmet: Stabile Seitenlage).
4. Den Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreuen.
Falsche Antworten im Detail:
- Antwort A ist lebensgefährlich für den Helfer.
- Antwort C ist medizinisch falsch, da Atmung vorhanden ist.
- Antwort D vernachlässigt die unmittelbare Gefahrenabwehr.
- Antwort E führt zum Stromschlag des Helfers.
- Antwort F ist eine nachgelagerte Maßnahme und rettet kein Leben bei akuter Lebensgefahr durch Stromfluss.
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