Welche Rechtspositionen nimmt der Sicherheitsmitarbeiter bei der Arbeit ein?
Richtige Antworten: B, D
Einfache Erklärung
In der privaten Sicherheitsbranche ist es entscheidend zu verstehen, welche rechtliche Rolle man gegenüber dem bewachten Objekt einnimmt. Als Sicherheitsmitarbeiter bist du rechtlich gesehen ein Besitzdiener gemäß § 855 BGB. Das Gesetz definiert den Besitzdiener als jemanden, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft ausübt und dabei an dessen Weisungen gebunden ist.
Das bedeutet konkret:
1. Besitzdiener (§ 855 BGB): Du bist nicht selbst der Besitzer des Objekts, sondern der „verlängerte Arm“ des Besitzers (deines Auftraggebers). Du übst die Kontrolle vor Ort aus, stehst aber in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis (Arbeitsvertrag) und bist weisungsgebunden (Weisungsgebundenheit).
2. Ausübung des Hausrechts: Da der Auftraggeber (Besitzer) oft nicht selbst vor Ort sein kann, delegiert er sein Hausrecht an dich. Du handelst in seinem Namen und darfst entscheiden, wer das Objekt betreten darf und wer es verlassen muss.
3. Selbsthilferechte (§ 860 BGB): Obwohl du kein Besitzer bist, räumt dir das Gesetz in § 860 BGB die gleichen Rechte zur Besitzwehr (§ 859 BGB) ein, die auch dem Besitzer zustehen. Du darfst dich also gegen „verbotene Eigenmacht“ (z. B. Einbruch oder Sachbeschädigung) wehren.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A & C: Sicherheitsmitarbeiter sind Privatpersonen. Sie haben keine hoheitlichen Befugnisse. Sie sind weder Polizeibeamte noch Hilfspolizisten. Die Polizei gehört zur Exekutive des Staates, private Sicherheitsdienste arbeiten auf Basis von privatrechtlichen Verträgen.
- Antwort E: Ein Richter gehört zur Judikative (rechtsprechende Gewalt). Sicherheitsmitarbeiter haben keine Befugnis, Recht zu sprechen oder Urteile zu fällen.
- Antwort F: Der Eigentümer (§ 903 BGB) ist derjenige, dem die Sache rechtlich gehört. Durch die bloße Bewachung eines Gebäudes erwirbt man niemals das Eigentum daran.
